Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen
- im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
- zur Abklärung unklarer Befunde bei Krankheitsverdacht
- im Rahmen der Kontrazeption (einschließlich der erforderlichen Ultraschalluntersuchungen) IUP, Spirale - Einlage

Betreuung während der Schwangerschaft
Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben jeder Frau verbunden mit intensiven körperlichen und emotionalen Erfahrungen. Sie freuen sich auf Ihr Baby und möchten alles dafür tun, dass ihr Kind gesund auf die Welt kommt. Durch den regelmäßigen Besuch der Vorsorgetermine wird kontinuierlich der Schwangerschaftsverlauf überwacht, Schwangerschaftsrisiken können schnell erkannt und behandelt werden.

Diagnostik der Brust
- klinische Untersuchungen der Brust
- mammographische Untersuchungen (Röntgen)
- Teilnahme als Befunder beim Mammographiescreening
- sonographische Untersuchungen (Ultraschall)

Nachsorge
Die Diagnose „Krebs“ ist ein großer Schock für die betroffene Patientin wie auch für Familie und Freunde. Die Aufgabe des betreuenden Frauenarztes besteht darin, die Patientin durch die Krankheit zu begleiten und erforderliche Maßnahmen wie weiterführende Diagnostik, Operation und eventuell notwendige Chemo- oder Strahlentherapien zu koordinieren und die medikamentöse Therapie sowie Rehabilitationsmaßnahmen zu organisieren.
Daneben stehen die psychische Betreuung und das Gespräch im Vordergrund. In der Zeit nach der Erkrankung findet eine intensive Nachsorge mit regelmäßigen Untersuchungen mehrmals jährlich statt. Dies ist notwendig um die laufende Behandlung zu überwachen, um Nebenwirkungen und Folgen der Therapie zu erkennen und den Heilungserfolg einzuschätzen.

Dysplasiesprechstunde
Dysplasie bezeichnet eine oberflächliche Zellveränderung am Gebärmutterhals, was in einigen Fällen einer Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs entsprechen kann. Diese Vorstufen sind zu 100% heilbar und können sich zum Teil sogar von selbst zurückbilden. Andere schwerwiegende Vorstufen können sich zum Krebs weiterentwickeln und müssen daher therapiert werden. Die Entwicklung einer Krebsvorstufe bzw. eines Krebses aus einer Vorstufe braucht typischerweise Jahre, so dass in den meisten Fällen genug Zeit bleibt Dysplasien zu erkennen und individuell zu therapieren. Meistens liegt bei Dysplasien gleichzeitig eine HPV-Infektion vor.

Mädchensprechstunde
Wann soll ich zum ersten Mal zum Frauenarzt?
Das Alter spielt dabei keine Rolle. Wenn Du das Bedürfnis hast, Fragen zu stellen im Bezug auf Deinen Körper, Sexualität, Verhütungsmethoden oder anderes, was Dich beschäftigt – dann kannst Du zu einem Frauenarzt oder einer Mädchensprechstunde gehen. Unbedingt solltest Du aus folgenden Gründen gehen:
- Bei Problemen bei der Periode (z. B. zu stark, zu schwach, ganz besonders unregelmäßig oder besonders schmerzhaft)
- Bei Juckreiz in der Scheide oder übelriechendem Ausfluss
- Bei Pillenverschreibung oder wenn die Pille danach benötigt wird
- Bei Schmerzen im Unterleib oder in der Brust

Erst-Trimester-Screening
Die frühe Feindiagnostik (frühe FD) ist eine weiterführende differentialdiagnostische Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft und dient der frühzeitigen Klärung des Gesundheitszustandes des Fetus (=Ungeborenen).
Im Ersttrimester sind alle wichtigen fetalen Organe angelegt, aber noch nicht funktionell ausdifferenziert, daher sprechen wir von Organanlagen. Bei der Ultraschalluntersuchung werden diese Organanlagen einschließlich der Ultraschall-Marker Nackentransparenz (NT), Nasenbein (NB) und Ductus venosus- beurteilt. Es können nur schwerwiegende Fehlbildungen nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden können, denn der Fetus misst zu diesem Zeitpunkt nur ca. 5-8 cm vom Scheitel bis zum Steiß.

Individuelle Gesundheitsleistungen*
- Ultraschall des kleinen Beckens
- Spezielle Untersuchungen in der Schwangerschaft
- Lagekontrolle einer Spirale mittels Ultraschall
- Spezielle Laboruntersuchungen
- Erst-Trimester-Screening
*Wertvolle Gesundheitsleistungen mit klarem Bezug zu unserem Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe – werden nicht aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sie können deshalb nur noch über die Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ) direkt mit Ihnen privat abgerechnet werden: